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   OVG Niedersachsen, 07.07.1992 - 7 M 2954/92   

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https://dejure.org/1992,5944
OVG Niedersachsen, 07.07.1992 - 7 M 2954/92 (https://dejure.org/1992,5944)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.07.1992 - 7 M 2954/92 (https://dejure.org/1992,5944)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. Juli 1992 - 7 M 2954/92 (https://dejure.org/1992,5944)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 22 VwVfG; § 72 VwVfG; § 7 AbfG
    Formelle Illegalität; Abfallentsorgungsanlage; Androhung; Zwangsmittel; Planfeststellungsverfahren; Plangenehmigungsverfahren; Rechtsgrundlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Formelle Illegalität; Abfallentsorgungsanlage; Androhung; Zwangsmittel; Planfeststellungsverfahren; Plangenehmigungsverfahren; Rechtsgrundlage

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 7
  • DVBl 1992, 1242
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 41.87

    Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.07.1992 - 7 M 2954/92
    In den letztgenannten Fällen ergibt sich die Pflicht zur Einleitung der erforderlichen Verfahrenshandlungen aus der weitergehenden materiell-rechtlichen Verpflichtung (BVerwGE 84, 335/348 f).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.1986 - 11 A 1814/84

    Ordnungsverfügung; Genehmigung; Antrag; Genehmigungsantrag

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.07.1992 - 7 M 2954/92
    Für die Antragstellung gilt im Verwaltungsverfahren grundsätzlich die Dispositionsmaxime; d. h. es steht im Belieben des Bürgers, ob er bei der Behörde einen Antrag auf Erlaß eines ihn begünstigenden Verwaltungsakts stellt (Stelkens in Stelkens/Bonk/Sachs/Leonhardt, Verwaltungsverfahrensgesetz, 3. Aufl., § 22 RdNr. 15, m. w. Nachw.; Stelkens, NuR 1985, 213 f, 215; OVG Münster, Urt. v. 28.10.1986, DÖV 1987, 601).
  • OVG Thüringen, 15.01.2019 - 1 EO 522/18

    Fehlende Ermächtigungsnorm für eine Verpflichtung zur Bauantragstellung

    Dies gilt auch dann, wenn ein genehmigungsbedürftiges Vorhaben bereits ohne die erforderliche Genehmigung realisiert worden ist und seine e Illegalität nur in einem Antragsverfahren beseitigt werden könnte (vgl. dazu etwa Nds. OVG, Beschluss vom 07.07.1992 - 7 M 2954/92 - NVwZ-RR 1993, 7 = juris, hier insb.
  • VG Düsseldorf, 02.12.2003 - 17 K 6449/01
    Die Verfügung mit der auflösenden Bedingung der Stellung eines wasserrechtlichen Genehmigungsantrags zu verbinden, begegnet keinen rechtlichen Bedenken, da der Kläger hierdurch nicht zur Stellung eines solchen Antrages und zum Einbau als Unterbau einer befestigten Fläche - wofür es keine Ermächtigungsgrundlage gäbe - gezwungen wird, vgl. Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 7. Juli 1992 - 7 M 2954/92, in: NVwZ-RR 1993, 7 (8), sondern ihm lediglich die Möglichkeit eröffnet wird, die bereits angeordnete Beseitigungspflicht nicht zur Entstehung gelangen zu lassen.
  • VG Arnsberg, 16.10.2009 - 13 K 1587/08

    Erzwingung der Aufstellung und Einreichung eines Betriebsplanes im Bergrecht;

    vgl. zum Bauantragsgebot: BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1990 - 4 C 41.87 -, BVerwGE 84, S. 335 (348); dazu: Fiskale, Das Bauantragsgebot zum Baugebot, NVwZ 1990, 1046 ff.; s.a. OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. Juli 1992 - 7 M 2954/92 -, DVBl. 1992, 1242 zum illegalen Betrieb einer Abfallbeseitigungsanlage (nur Leitsatz).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2001 - 1 L 110/01

    Endgültige Einstellung eines Betriebes im Sinne des Bundesbergbaugesetzes

    Erweisen sich somit die Einwände der Klägerin gegen die Auslegung des § 169 Abs. 2 Satz 1 BBergG als unbegründet, so hat der Senat im Hinblick auf die Darlegungslast in § 124 a Abs. 1 Satz 4 VwGO keinen Anlass, von Amts wegen der erörterungswürdigen Frage nachzugehen, ob es dem Beklagten überhaupt gestattet ist, einem Bergbaubetrieb durch Verwaltungsakt aufzugeben, die Einleitung eines Verwaltungsverfahrens zu beantragen (verneinend zum Planfeststellungsverfahren für Abfallentsorgungsanlagen: Nds.OVG, NVwZ-RR 1993, 7 ; zur Einreichung eines Genehmigungsantrages für Baumaßnahmen: OVG NW, DÖV 1987, 601 ; bejaht im Hinblick auf § 176 Abs. 7 BauGB: BVerwGE 84, 335 ; allgemein: Clausen, in: Knack, VwVfG, 7. Auflage 2000, zu § 22 Rdnr. 12; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 7. Auflage 2000, zu § 22 Rdnr. 47; bejahend wohl: Boldt/Weller, BBergG, zu § 71 Rdnr. 24).
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